• Open Daily: 10am - 10pm
    Alley-side Pickup: 10am - 7pm

    3038 Hennepin Ave Minneapolis, MN
    612-822-4611

Open Daily: 10am - 10pm | Alley-side Pickup: 10am - 7pm
3038 Hennepin Ave Minneapolis, MN
612-822-4611
Verpflichtungen für den Arbeitgeber und die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei persönlichen Angelegenheiten

Verpflichtungen für den Arbeitgeber und die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei persönlichen Angelegenheiten

Paperback

Management

ISBN10: 3668692297
ISBN13: 9783668692299
Publisher: Grin Verlag
Published: Apr 30 2018
Pages: 24
Weight: 0.13
Height: 0.05 Width: 7.00 Depth: 10.00
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,7, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die arbeitsrechtliche Ausgestaltung des Mitbestimmungsgedankens ist historisch gewachsen und spiegelt die gesellschaftliche Entwicklung der letzten anderthalb Jahrhunderte wider. Der Kerngedanke der Mitbestimmung geht auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Mit der beginnenden Epoche der Industrialisierung, die für die Einführung und Verbreitung industriell-mechanischer Formen der Herstellung und des Vertriebes von Waren und Dienstleistungen stand, kam es in steigendem Ma e zu Bestrebungen innerhalb der Arbeiterschaft, Einfluss auf die innerbetrieblichen Entscheidungsprozesse ausüben zu können. Anfänglich taten sich jedoch Unternehmer wie Arbeitnehmer recht schwer damit, gemeinsame Formen und Wege einer betrieblichen Mitbestimmung zu entwerfen, insbesondere deshalb, weil die Mehrheit der Arbeitgeber auf der ungeteilten Autoritätsausübung in ihren Unternehmen bestanden, sei es aus patriarchalischer oder aus absolutistischer Gesinnung. Selbst Gewerkschaften und Sozialdemokraten lehnten die Vorläufer des Betriebsrates, die freiwilligen Arbeiterausschüsse, die im späten Kaiserreich gesetzlich legitimiert wurden, zunächst ab. Die erste gesetzliche Regelung zur Mitbestimmung in Deutschland datiert auf das Jahr 1891. Eine Novelle zur Gewerbeordnung, das sogenannte Arbeiterschutzgesetz, enthielt eine Regelung für die freiwillige Einrichtung von Arbeiterausschüssen. Eine preu ische Berggesetzesnovelle von 1892 sah die Einrichtung von fakultativen, eine von 1905 die von obligatorischen Arbeiterausschüssen im Bergbau vor. Ein weiterer bedeutender Schritt gelang 1918 mit dem Abschluss der Tarifvertragsordnung, die die Bildung von Betriebsvertretungen in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern gesetzlich vorschrieb. Die Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes von 1920, räumte den Arbeitnehmern erst

Also in

Management