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Die Zwischenberichtsrichtlinie 1982: Zweck, Umsetzung, Handhabung und Auswirkungen dieser die Börsenpublizität fördernden gemeinschaftsrechtlichen Vor

Die Zwischenberichtsrichtlinie 1982: Zweck, Umsetzung, Handhabung und Auswirkungen dieser die Börsenpublizität fördernden gemeinschaftsrechtlichen Vor

Paperback

Business GeneralGeneral Law

ISBN10: 3838658272
ISBN13: 9783838658278
Publisher: Diplom.de
Published: Sep 10 2002
Pages: 144
Weight: 0.43
Height: 0.34 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Inhaltsangabe: Einleitung: Die Magisterarbeit behandelt eine EU-Richtlinie, die wesentliche Auswirkungen auf das österreichische Börsenrecht hatte, da durch sie die Publizitätsvorschriften im Bereich der Zwischenberichterstattung wesentlich verschärft und somit auch verbessert wurden. Ich habe bewusst ein Thema im Börsenrecht gewählt, da die Börse schon immer eine gewisse Faszination auf mich ausgeübt hat, und ich mein zukünftiges Berufsleben auch dergestalt ausüben möchte, dass zumindest ein kleiner „börsenrechtlicher Aspekt enthalten ist. Die externe Rechnungslegung börsenotierter Unternehmen wird grundsätzlich durch zwei unterschiedlich geartete Rechtsbereiche bestimmt bzw. geregelt. Einerseits erfordert das Gesellschaftsrecht eine regelmä ige, jährliche Rechnungslegung in Form des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, andererseits enthält das Börserecht umfangreiche Publizitätspflichten, die im Zuge der fortschreitenden Harmonisierung des europäischen Kapitalmarktrechtes immer mehr an Bedeutung erlangen. Bis zum Jahre 1990 bestand für Emittenten, deren Wertpapiere zum amtlichen Handel zugelassen waren, keine Verpflichtung zu einer regelmä igen, sich aus börserechtlichen Bestimmungen ergebende unterjährige Berichterstattung. Bis dahin war der Jahresabschluss im Rahmen der externen Rechnungslegung das Ma aller Dinge und freiwillige, unterjährige Berichte waren die krasse Ausnahme. Basierend auf die Art 54 Abs 3 lit g und 100 EWG- Vertrag hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft am 15. Februar 1982 die Richtlinie über regelmä ige Informationen, die von Gesellschaften zu veröffentlichen sind, deren Aktien zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind, erlassen. Diese RL - im folgenden ZwischenberichtsRL genannt - verpflichtet amtlich notierende Aktiengesellschaften zur Erstellung und Veröffentlichung eines Halbjahres- bzw. eines Zwischenberichts. Die RL, die ähnlich den beiden ProspektRL Inhalt und Art der Veröffentlichung dieses Ber

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