• Open Daily: 10am - 10pm
    Alley-side Pickup: 10am - 7pm

    3038 Hennepin Ave Minneapolis, MN
    612-822-4611

Open Daily: 10am - 10pm | Alley-side Pickup: 10am - 7pm
3038 Hennepin Ave Minneapolis, MN
612-822-4611
Das Mitentscheidungsverfahren gemäß Art. 251 EG - Erläuterung an einem Beispiel

Das Mitentscheidungsverfahren gemäß Art. 251 EG - Erläuterung an einem Beispiel

Paperback

Business General

ISBN10: 3638914798
ISBN13: 9783638914796
Publisher: Grin Verlag
Published: Feb 25 2008
Pages: 30
Weight: 0.11
Height: 0.07 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen (Fachgebiet Privat- und Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Sinne der Gewaltenteilung bilden die Gesetzgebung, die Wahl und Kontrolle der Exekutive die charakteristischen Aufgaben von Parlamenten entwickelter Demokratien. Dabei ist es für die Stabilität der Demokratie unerlässlich, dass zum einen ihre Mitglieder an diesen Aufgaben partizipieren können und zum anderen die Arbeitsweisen ihrer Institutionen transparent sind. Diesem Demokratieverständnis entsprach das Europäische Parlament zunächst nicht, es nähert sich jedoch nach über 50 Jah-ren Entwicklung diesem Verständnis allmählich an, denn die Rolle des Europäischen Parlaments wurde im Laufe der Jahre durchaus zunehmend gestärkt: Im Jahre 1951 zunächst unter der Bezeichnung der Gemeinsamen Versammlung Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet, war es als reines Beratungsorgan zum Prozess der wirtschaftlichen Harmonisierung Westeuropas angedacht, dazu besetzt mit Abgesandten der nationalen Parlamenten (Doppelmandatschaft). Inzwischen ist es mit Haushalts- und Kontrollbefugnissen versehen und seit 1979 mit direkt von den Unionsbürgern (Art. 17 ff. EGV) gewählten Vertretern besetzt. Jedoch besitzt das Europäische Parlament keine Gesetzgebungsautonomie und ist somit nicht die ausschlie lich gesetzgebende Gewalt in der EU/EG . Als Hauptgesetzgebungsorgan wird immer noch der Fachministerrat der EG, auch Rat der Europäischen Union genannt, angesehen. Damit ist ein Organ, das aus Mitgliedern der nationalstaatlichen Exekutive besteht, ma geblich an der Legislative beteiligt. Allerdings wurde, um diesem Ausbrechen aus der klassischen Gewaltenteilung und dem daraus resultierenden Demokratiedefizit entgegenzuwirken, dem Europäischen Parlament zunehmend mehr Beteiligung am Rechtsetzungsverfahren in der EG ermöglicht. Besonders hervorzuheben ist das so genannte Mitentscheidungsverfahren nach Art.

Also in

Business General