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Kapitalkonsolidierung nach IFRS 3: Unter besonderer Berücksichtigung der Behandlung immaterieller Vermögenswerte einschließlich des Goodwills im Rahme

Kapitalkonsolidierung nach IFRS 3: Unter besonderer Berücksichtigung der Behandlung immaterieller Vermögenswerte einschließlich des Goodwills im Rahme

Paperback

Business General

ISBN10: 3836662051
ISBN13: 9783836662055
Publisher: Diplomica Verlag
Published: May 23 2008
Pages: 74
Weight: 0.32
Height: 0.15 Width: 7.00 Depth: 10.00
Language: German
Der IFRS 3 Business Combinations wurde zum 31.03.2004 vom IASB in Kraft gesetzt und ersetzt damit den IAS 22. Zusammen mit den gleichzeitig verabschiedeten Neufassungen von IAS 36 Impairment of Assets und IAS 38 Intangible Assets hat das IASB die bereits Ende 2002 erschienenen Exposure Drafts in endgültige Rechnungslegungsstandards umgesetzt. Die herausgegebenen Regelungen markieren den Abschluss der Phase I des Business Combinations Projects zur umfassenden Überarbeitung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Hauptziele der Neuregelungen sind: Eine Verbesserung der Qualität der Rechnungslegung und eine Annäherung der intern. Rechnungslegungsvorschriften (Konvergenz mit den US-GAAP). Das Bestreben um Konvergenz zielt auf eine bessere Vergleichbarkeit von intern. Konzernabschlüssen ab. Die Verabschiedung von IFRS 3 hat zu grundlegenden Änderungen in der Rechnungslegung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IAS/IFRS geführt. Dieser konnte bisher in Form einer Interessenzusammenführung oder eines Unternehmenserwerbes erfolgen. Bei der Interessenzusammenführung kam die Pooling-of-Interest-Methode und beim Unternehmenserwerb die Erwerbsmethode zur Anwendung. Charakteristisch für die Interessenzusammenführung war, dass sich zwei Unternehmen zusammenschlossen und keiner von beiden als Erwerber in Erscheinung trat. Im Zuge der Zusammenführung kam es zu keiner Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden bzw. Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten, sondern lediglich zu einer Buchwertfortführung der jeweiligen Bilanzposten. Nach IFRS 3 ist nur noch die Erwerbsmethode zulässig. Eine weitere wesentliche Änderung besteht in der Behandlung eines bei der entstehenden Unterschiedsbetrages. Während der positive Goodwill nicht mehr planmä ig abzuschreiben ist, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterworfen wird, ist ein entstehender negativer Unterschiedsbetrag als Ertrag zu erfassen. Desweiteren führt die Konkretisierung von immateriellen Vermögens

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