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Die Existenzvernichtungshaftung nach dem Urteil des BGH vom 16.07.2007

Die Existenzvernichtungshaftung nach dem Urteil des BGH vom 16.07.2007

Paperback

Business General

ISBN10: 3640247639
ISBN13: 9783640247639
Publisher: Grin Verlag
Published: Jan 20 2009
Pages: 56
Weight: 0.19
Height: 0.13 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Universität Duisburg-Essen (Privat- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Wirtschaftsrechtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem aktuellen Trihotel-Urteil des BGH hat sich dieser erneut der gesellschaftsrechtlichen Problematik des missbräuchlichen Eingriffs, seitens der Gesellschafter in die Gesellschaft als Rechtsperson, auseinandergesetzt. Die Problematik, mit welcher sich die Rechtsprechung und Rechtswissenschaft seit langer Zeit konfrontiert sieht, liegt - ganz allgemein formuliert - in der missbräuchlichen Ausnutzung des Haftungsprivilegs durch die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft. Das Haftungsprivileg besagt, dass den Gläubigern einer Kapitalgesellschaft nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen haftet.1 Dieser Ausschluss der Gesellschafterhaftung wird durch das Trennungsprinzip, zwischen Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen, ermöglicht.2 Das Trennungsprinzip wird in einigen Fällen durchbrochen. Neben den gesetzlichen Regelungen zum Gläubigerschutzsystem der GmbH, wie bspw. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung wird dieses Prinzip auch bei missbräuchlichen Eingriffen der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen, die von den gesetzlichen Regelungen eben nicht erfasst werden, aufgehoben.3 Die Haftung der Gesellschafter, die aus diesen Eingriffen resultiert, ist heutzutage unter der Bezeichnung Existenzvernichtungshaftung oder Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriff bekannt. Der erwähnte missbräuchliche Eingriff äu ert sich generell in einer - für den Gesellschaftsgläubiger nachteiligen, weil insolvenzverursachenden Einflussnahme der Gesellschafter auf die Gesellschaft als Schuldnerin. Nachteilig in diesem Sinne bedeutet, dass die den Gläubigern zustehende Haftungsmasse der Gesellschaft aus derselben transferiert wird, so dass dieses Vermögen den Gläubigern zur Haftung nicht mehr zur Verfügung steht. Häufigstes Opfer dieses missbräuchl

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