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Der Bauvertrag im reformierten Werkvertragsrecht: Auswirkungen auf die zusätzliche Vergütung von Bauleistungen (§650b, c BGB)

Der Bauvertrag im reformierten Werkvertragsrecht: Auswirkungen auf die zusätzliche Vergütung von Bauleistungen (§650b, c BGB)

Paperback

Business General

ISBN10: 3961467749
ISBN13: 9783961467747
Publisher: Diplomica Verlag
Published: Jul 27 2020
Pages: 60
Weight: 0.18
Height: 0.12 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Das Werkvertragsrecht wurde reformiert und gilt seit dem 1. Januar 2018. Es sind explizit Regelungen für den Bauvertrag integriert worden. Um eine Einordung der neuen Normen 650b, c BGB in das neue Werkvertragsrecht zu ermöglichen, wird in der vorliegenden Studie zunächst ein Überblick über die wesentlichen Änderungen der Reform gegeben und die wichtigsten Regelungen werden kurz vorgestellt. Die Studie untersucht ausschlie lich den Bauvertrag nach 650a ff. BGB und die Auswirkungen des neuen Anordnungsrechts ( 650b BGB) auf die Vergütung von Nachtragsleistungen ( 650c BGB). Eine der wesentlichen Neuerungen ist das Anordnungsrecht des Auftraggebers, den Werkerfolg ohne Zustimmung des Auftragnehmers einseitig zu verändern. Der Gesetzgeber sieht für Änderungen im Vertrag und deren Auswirkung auf die Vergütung ein definiertes Prozedere vor, dessen Ziel ein frühes Einvernehmen der Parteien. Die vorliegende Untersuchung stellt die enge Verknüpfung der geänderten Leistungen und die korrespondierenden gesetzlichen Regelungen der Vergütung dar. In der Praxis von Bedeutung sind die Änderungsbefugnisse des Auftraggebers und die Möglichkeiten des Unternehmers auf ein Änderungsbegehren zu reagieren, sowie die Fragestellung nach einem einvernehmlichen Einigungsbestreben vor der einseitigen Anordnung durch den Auftraggeber. Der aus dem Anordnungsrecht des Auftraggebers resultierende Vergütungsanspruch des Unternehmers und seine Möglichkeiten der zeitnahen Durchsetzung sowie die Preisbildung werden untersucht. Der Unternehmer hat die Möglichkeit seine Preisforderung auf Grundlage der tatsächlich erforderlichen Kosten oder auf Basis einer hinterlegten Urkalkulation durchzusetzen. In der Praxis noch nicht einheitlich beantwortete Fragen sind in diesem Zusammenhang die Definition und Ermittlung der tatsächlichen erforderlichen Kosten, die Beurteilung der Angemessenheit der Zuschläge, und Voraussetzungen einer ausreichenden Aufschlüsselung der Urkalkulation. Ergänzend werden a

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