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Cross Border Leasing-Transaktionen auf kommunaler Ebene

Cross Border Leasing-Transaktionen auf kommunaler Ebene

Paperback

Accounting

ISBN10: 3640840208
ISBN13: 9783640840205
Publisher: Grin Verlag
Published: Feb 23 2011
Pages: 72
Weight: 0.23
Height: 0.17 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Totes Kapital schien mit einem Male lebendig zu werden. Seit Mitte der 1990er Jahre haben deutsche Kommunen2 langfristig Wirtschaftsgüter von hohem Wert an einen in den USA ansässigen Investor3 vermietet, um sie anschlie end wieder mit einer kürzeren Mietzeit zurück zu mieten. Der US-Investor konnte so steuerliche Vorteile generieren, die er zum Teil der deutschen Kommune zukommen lie , den sogenannten Barwertvorteil. Die steuerlichen Vorteile resultierten aus Abschreibungen und Steuerstundungseffekten, da der US-Investor nach USamerikanischem Recht aufgrund des langfristigen Mietzeitraums (bis zu 99 Jahre) als wirtschaftlicher Eigentümer galt. Nach deutschem Recht verblieb das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum bei der deutschen Kommune. Die Chancen und Risiken, die mit dem Betrieb des Wirtschaftsgutes, z.B. Stra enbahnen, Wasserwerken, Kanalnetzen und Müllverbrennungsanlagen, einhergingen, blieben jedoch fast vollständig bei den Kommunen, was dazu führte, dass Cross Border Leasing-Verträge im Jahr 2004 durch die US-amerikanische Steuerbehörde zu rechtswidrigen Scheingeschäften erklärt wurden, die steuerrechtlich keine Anerkennung mehr fanden. Zur Nichtanerkennung beigetragen hat au erdem, dass die deutsche Kommune nur zu Vertragsschluss in Zahlungsströme involviert war. Bei Vertragsschluss wurde die vom US-Investor zu entrichtende Miete des langfristigen Hauptmietvertrags in der Regel über einen US-Trust komplett an die Kommune ausgezahlt, die den Betrag sofort abzüglich des ihr zustehenden Barwertvorteils wiederum an verschiedene Banken weiterleitete.8 Diese Banken waren und sind auch heute noch für die Zahlung der periodisch anfallenden Mietraten aus dem Untermietvertrag verantwortlich. Diese Erfüllungsübernahme seitens der Banken befreit die Kommunen wirtschaftlich, aber nicht rechtlich, von den Za

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