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Bilanzrechtsreformgesetz und Bilanzkontrollgesetz

Bilanzrechtsreformgesetz und Bilanzkontrollgesetz

Paperback

Accounting

ISBN10: 3656638748
ISBN13: 9783656638742
Publisher: Bod Third Party Titles
Published: Apr 17 2014
Pages: 32
Weight: 0.12
Height: 0.08 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen, Veranstaltung: Oberseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Internationalisierung und der Verflechtung von Finanzmärkten haben Unternehmensskandale in jüngster Zeit das Vertrauen der Anleger in die Aktienmärkte erschüttert. Ausgehend von den international vorgekommenen Unternehmenszusammenbrüchen hat das Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen den Ma nahmenkatalog zur Stärkung des Anlegerschutzes und Unternehmensintegrität 1 vorgestellt. Dieser so genannte 10-Punkte-Katalog zielt auf erhöhte Transparenz und Integrität der Aktienmärkte, die durch die Stärkung der internen sowie externen Kontrollen und durch die Erhöhung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Rechnung tragen soll. Den gesetzlichen Rahmen hierzu legt der Entwurf des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) und des Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) fest, die zum 01.01.2005 in Kraft treten werden. Mit dem BilReG sollen Unternehmen international vergleichbarer gemacht werden und das Vertrauen der Anleger in die internationalen Finanzmärkte durch die verschärften Publikations - und Prüfungsanforderungen gestärkt, bzw. wiedergewonnen werden. Eine weitere wichtige Funktion des BilReG ist die Bilanzierungsregelung nach den IAS/IFRS. Neben dem BilReG wurde am 21.04.2004 auch das BilKoG entworfen. Das BilKoG zielt auf die Schaffung einer rechtlichen Basis für ein zweistufiges Enforcement-Verfahren, welches bei einer Bilanzmanipulation diese aufdecken und den Kapitalmarkt darüber informieren soll. Unter Enforcement versteht man die Überwachung der Rechtmä igkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine au erhalb des Unternehmens stehende, nicht mit dem gesetzlichen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) identische unabhängige Stelle.2 Das oberste Ziel des BilKoG ist es, das in die Kapitalmärkte e

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