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Die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft: Die Ertragsbesteuerung der Gesellschaften

Die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft: Die Ertragsbesteuerung der Gesellschaften

Paperback

Accounting

ISBN10: 3640344189
ISBN13: 9783640344185
Publisher: Grin Verlag
Published: Jun 12 2009
Pages: 34
Weight: 0.13
Height: 0.08 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Hohenheim (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen), Veranstaltung: Seminar für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre - Die Ertragsbesteuerung der Gesellschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei Kapitalgesellschaften im deutschen Steuerrecht erfolgt die Besteuerung grundsätzlich nach dem Trennungsprinzip (Einzelbesteuerung), auch wenn die Unternehmen unter einheitlicher Leitung geführt werden und somit wirtschaftlich unselbständig sind. Das Aktiengesetz kennt hingegen für solche verbundenen Unternehmen den Begriff des Konzerns ( 18 AktG). Vor dem Hintergrund, dass diese wirtschaftliche Verbundenheit im Steuerrecht nicht beachtet wird, wurden die Regelungen zur Organschaft in den 14 - 19 KStG eingeführt, mit dem Ziel, eine Besteuerung wie bei einem einheitlichen Unternehmen zu erreichen. Die Unternehmen bleiben hierbei weiterhin rechtlich selbständig und auch weiterhin selbst körperschaftsteuerpflichtig, jedoch wird das Einkommen der Organgesellschaft (beherrschtes Unternehmen) dem Organträger (beherrschendes Unternehmen) zugerechnet und von diesem versteuert (Zurechnungstheorie). Die Organgesellschaft hat somit ein eigenes Einkommen von null. Im Rahmen der Gewerbesteuer kommt die so genannte Betriebstättenfiktion nach 2 II Nr.2 GewStG zum Tragen, wonach die Organgesellschaft als Betriebstätte des Organträgers gilt, wenn die Voraussetzungen der körperschaftsteurlichen Organschaft nach den 14 - 19 KStG gegeben sind. Das bedeutet, dass bei Vorliegen einer körperschaftsteuerlichen auch zwingend eine gewerbesteuerliche Organschaft gegeben ist. Im deutschen Steuerrecht allgemein kommt der Organschaft sehr unterschiedliche Bedeutung zu. Das Umsatzsteuerrecht zieht aus dem Vorliegen einer Organschaft noch strengere Konsequenzen als das Körperschaft- und das Gewerbesteuerrecht. In den übrigen Teilen des Steuerrechts, bspw. im

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