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Bewertung von Freiberuflerpraxen nach dem Bewertungsgesetz (BewG) insbesondere Ingenieurbüros und Steuerkanzleien

Bewertung von Freiberuflerpraxen nach dem Bewertungsgesetz (BewG) insbesondere Ingenieurbüros und Steuerkanzleien

Paperback

Accounting

ISBN10: 3656181446
ISBN13: 9783656181446
Publisher: Grin Verlag
Published: May 2 2012
Pages: 30
Weight: 0.11
Height: 0.07 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Skript aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Wird ein Unternehmen unentgeltlich oder teilentgeltlich übertragen, stellt dies regelmä ig einen schenkungssteuer- bzw. erbschaftsteuerpflichtigen Vorgang im Sinne von 1 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 ErbStG dar. Bei der Schenkung eines Unternehmens unter Lebenden bzw. beim Erwerb eines Unternehmens von Todes wegen, muss sich also das Steuerrecht Gedanken über den Unternehmenswert machen, um eine Besteuerungsgrundlage zu erhalten. Nach 12 ErbStG richtet sich die Bewertung nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG). Der Verfasser setzt sich in dieser Abhandlung mit den Besonderheiten bei der Bewertung von Freiberuflerpraxen - insbesondere Ingenieurbüros und Steuerkanzleien auseinander. Er untersucht insbesondere, welche Besonderheiten bei der Bewertung von Freiberuflerpraxen bei Schenkung oder Erwerb von Todes wegen zu berücksichtigen sind. Weiterhin stellt er dar, welche berufsspezifischen Besonderheiten für Ingenieurbüros und Steuerkanzleien gelten. Der Vergleich von Ingenieurbüros mit Steuerkanzleien erscheint insbesondere deswegen interessant, weil ein technisch orientierter Beruf (Ingenieur) mit einem nichttechnischen verglichen wird. Die für Ingenieurbüros dargestellten Besonderheiten gelten mit Abwandlungen für alle Arten von Ingenieurbüros (also auch Architekturbüros), während die Besonderheiten von Steuerkanzleien im Wesentlichen auf Kanzleien von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Notaren übertragbar sind. Die Untersuchung von Bewertungsansätzen für heilberufliche Freiberuflerpraxen (Arzt- und Zahnarztpraxen und ähnliche) ist nicht Gegenstand dieser Untersuchung.

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