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Recht Im Sozialen Rechtsstaat

Recht Im Sozialen Rechtsstaat

Paperback

Series: Kritik, Book 5

General Law

ISBN10: 3531112023
ISBN13: 9783531112022
Publisher: Springer Nature
Published: Jan 1 1973
Pages: 394
Weight: 0.87
Height: 0.82 Width: 5.00 Depth: 8.00
Language: German
Man/red Rehbinder Das Recht der Gegenwart ist das Recht einer Krisen-und übergangszeit. Nicht nur die sog. Entwicklungsländer, auch die Industrienationen west- licher und östlicher Prägung befinden sich in Wandlungsprozessen, deren Dynamik durch die sich überstürzenden Fortschritte in Tedmik und Wis- senschaft in ständiger Zunahme begriffen ist. Dementsprechend befindet sich auch das Ordnungsgefüge dieser Gegenwartsgesellschaft im Umbruch, und zwar in einem Interferenzstadium, in dem alte Ordnungsvorstellun- gen mit neuen ringen. Der gegenwärtige Rechtszustand stellt sich somit als eine Gemengelage überkommener und sich neu entwickelnder Rechtsstruk- turen dar, die zu Spannungen führen. Diese Spannungen machen sich zu- weilen mit derartiger Heftigkeit bemerkbar, da von einer Krise des Rechts gesprochen wird. I Diese Krise des Rechts ist nun keinesfalls ein Zeichen seines Absterbens, im Gegenteil: wir leben in einer Konjunktur des Rechts (Fritz Werner). Die Krisenerscheinungen sind nur Ausdruck gewisser Entwicklungstenden- zen, die gegenüber der herkömmlichen Rechtsordnung zum Durchbruch gelangen. Einige dieser Entwicklungstendenzen mögen hier kurz aufge- zeigt werden, denn sie machen deutlich, da und warum am gegenwär- tigen Rechtszustand Kritik zu üben ist. 1. Die Entwicklung der Technik und die durch sie hervorgerufenen Sach- zwänge bewirken eine zunehmende Vereinheitlichung (Uniformierung) der Gegenwartsgesellschaft. Dies hat auch eine Tendenz zur Vereinheit- Ziehung des Rechts zur Folge, und zwar eine Vereinheitlichung in räum- licher, persönlicher und sachlicher Hinsicht. a) Die Vereinheitlichung der Rechtsnormen in ihrer räumlichen Geltung geschieht nicht nur über die Grenzen der nationalen Rechtsordnungen hin- weg, sondern auch innerhalb der jeweiligen nationalen Rechtsordnung.

Also in

General Law