
The Proposed Fiscal Year 2007 Budget: Enhancing Preparedness for First Responders: Hearing Before the Subcommittee on Emergency Preparedness
Paperback
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ISBN10: 1234419688
ISBN13: 9781234419684
Publisher: Books Llc
Pages: 54
Weight: 0.25
Height: 0.11 Width: 7.44 Depth: 9.69
Language: English
ISBN13: 9781234419684
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This historic book may have numerous typos and missing text. Purchasers can usually download a free scanned copy of the original book (without typos) from the publisher. Not indexed. Not illustrated. 1870 edition. Excerpt: ...sein'). Gleich in seinem ersten Mandate nach Einfuhrung der Reformation befahl der Herzog den Amtleuten (6. Juli 1525) auf alle unchristliche Lehren und alles unchristliche Leben, namentlich auf Abgotterei, Ehrerbietung und Anbetung der Nockheiligen, Wahrsagung und unchristliche Gemeinschaften ernstliches Aufsehen zu Habens. Auf dem gleich darauf folgenden Landtage wurden die bestehenden Verordnungen erneuert und gescharft in folgendem Artikel der damals verfassten Landesordnung (1526): Nachdem Zauberei in unfern: Lande und sonderlich das Bockheiligen auf Samland etwas gemein ist, wollen wir allen unfern Amtleuten, auch ') Abgedruckt -.'i- N, -, 'I', II, p, 4-!, lj, 2) Sie ist zweimal ohne Iahresangabe in Einzeldrucken erschienen, abgedruckt in Erlaut. Pr.uhen Nd. 5, S. 701 ff. ') Pisansli, V- einigen Ueberbleibseln des Heidenthums und Papstthums in Preussen, 1756, kennt die Ueberlieferungen des 16. Jahrhunderts nur mangelhaft. Vollstandiger sind sie zusammengestellt von Toppen: Die letzten Spuren des Heidenthums in Preussen, in den N. Pr. Pr.-Nl. 1846. Bd. 2. S. 210 ff. ) Jacobson, Geschichte der Quellen des enangelischen Kirchenrechts lc. S. 24. denen vom Adel, den Rachen nnd Aeltesten in Stadten und Dorfern befohlen haben, fleissig darauf zu sehen, und wo jemand befunden, es sei Mann oder Weib, so Zauberei treibt, oder dem Nockheiligen anhangig ist, soll uns angezeigt werden, und wo ein Ueberfahrer dieser Artikel befunden, solle vermoge der Recht gestraft werden ). Diese Bestimmung ging auch in die spateren Landesordnungen von 1577, 1646 uber. In den Artikeln von Erwahlung und Unterhaltung der Pfarrer: c. (1540) wird verordnet