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G.I. Finances: Protecting Those Who Protect Us: Hearing Before the Subcommittee on Capital Markets

G.I. Finances: Protecting Those Who Protect Us: Hearing Before the Subcommittee on Capital Markets

Paperback

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ISBN10: 1234302225
ISBN13: 9781234302221
Publisher: Books Llc
Pages: 178
Weight: 0.72
Height: 0.38 Width: 7.44 Depth: 9.69
Language: English
This historic book may have numerous typos and missing text. Purchasers can usually download a free scanned copy of the original book (without typos) from the publisher. Not indexed. Not illustrated. 1818 edition. Excerpt: ...des Rechtes zu thun ist. Z. B. wenn es um eine Robath, einen Zins oder was immer fur eine andere Schuldigkeit zu thun ist, welche sich auf ein Urbarium, eine Handfeste, ein Privilegium grundet, dessen Gultigkeit aber von einem oder dem an N dernTheile widersprochen wird, folglich deren Entschei-dung nicht dem Kreisamte, sondern den ordentlichen Gerichtssiellen zustehet, Th. II. . 15. die daher auch, sobald sie dahin gelangen, nach Vorschrift der allgemeinen Gerichtsordnung behandelt werden mussen, um also fur derley Falle, das Erforderliche zu ver-fugen, verstehet sich von selbst, in Betreff dieser Klagen und Beschwerden, die Kreisamter zwar, nach vollkommen aufgeklarter Sache, ein gutliches Ab-kommen zu versuchen Th. II. . 115, bey dessen Nichrerreichung aber, das zu Stand gebrachte Proto-coll binnen der nachsten 8 Tage an den Unte r thans-Advocsten, gegen Recepisse, zur.Amts-handlung einzusenden, und beyde Theile hiervon zu verstandigen haben; S. 435. Pst. v. 1.Sept. 7i. . z. . 472. W s, ch b, k Zur Vertretung der wirklichen Unterthanen . 9 K s un.. ist nahmlich in der Hauptstadt jeder Provinz t knd. nn eigener UnterthansAdvocat aufgestellt. Znstr. fur den UnterchasAdvvcaten v. i.Sept. 178 -Z.. 5. 47Z.' Verunt Mit dem Fiscalomte ist die Leitung und Auft, han.kdv. b.x sbgedachttn Unterthans-Advocaten vereint, b nahmlich derselbe seine.Schuldigkeit, in Vertre der Aufsicht und Leitung tung der Ultterthanen, in allen, gemass Patentes vom 1. Septb. an den ordentlichen Richter verwie senen Streitsachen . mit der gehorigen Auf...