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Die Verwaltungsprozessuale Bedeutung Des 113 Abs. 3 Vwgo

Die Verwaltungsprozessuale Bedeutung Des 113 Abs. 3 Vwgo

Paperback

General Law

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ISBN10: 3631328931
ISBN13: 9783631328934
Publisher: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der W
Published: May 1 1998
Pages: 190
Language: German
113 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung befugt das Gericht, im Interesse der zügigen Erledigung des Rechtsstreits in besonders gelagerten Fällen den Verwaltungsakt allein wegen der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen aufzuheben. Hinter dieser Regelung steht die Absicht des Gesetzgebers, die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf dem Feld der Anfechtungsklagen zu entlasten. Die Entlastungswirkung ist aber nur minimal; rechtswidrige Verwaltungsakte sind grundsätzlich schon nach 113 Abs. 1 aufhebbar, und dadurch ist das Spektrum fehlerhaften Verwaltungsakthandelns schon weitgehend erfa t. Offenbar ist die aus der Finanzgerichtsordnung stammende Regelung unreflektiert in die Verwaltungsgerichtsordnung übernommen worden. Es besteht auch kein Bedarf, besagte Regelung für Verpflichtungsklagen einzuführen.

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