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Vertragsgestaltung bei Venture Capital Verträgen. Die Regelung des sogenannten Exit: Primär des VC-Gebers, aber auch der Initiatoren (der VC-Interesse

Vertragsgestaltung bei Venture Capital Verträgen. Die Regelung des sogenannten Exit: Primär des VC-Gebers, aber auch der Initiatoren (der VC-Interesse

Paperback

General Law

ISBN10: 3668329710
ISBN13: 9783668329713
Publisher: Grin Verlag
Published: Oct 27 2016
Pages: 40
Weight: 0.27
Height: 0.08 Width: 8.27 Depth: 11.69
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der Arbeit ist die vertragliche Ausgestaltung bei einer Frühphasenfinanzierung durch Venture Capital bei einem Software entwickelnden Jungunternehmen in der Gründungsphase. Die Gewährung von privatem Eigenkapital für Jungunternehmen, deren Geschäftsidee meist den Status der Marktreife noch nicht erreicht hat, stellt somit für den VC-Investor neben Ertragschancen auch ein erhebliches Risiko dar. Zu dem Zeitpunkt seines Investments besteht für den Investor keine Sicherheit darüber, ob das Jungunternehmen jemals einen realisierbaren Wertzuwachs aus seiner Tätigkeit heraus wird generieren können. Begründet in dieser Risikoaversion der VC-Geber hat sich in der Vergabepraxis das Konzept der Milestone-Finanzierung herausgebildet. Hierbei wird die Kapitalgewährung durch den Investor in mehrere Finanzierungstranchen unterteilt und an eine vorher mit dem Unternehmen abgestimmte Zielerreichung gebunden. Neben der juristischen Ausgestaltung einer Meilensteinfinanzierung sind vor allem auch Regelungen betreffend des Ausstiegs der Investoren aus einem VC-finanzierten Unternehmen von erheblicher Bedeutung. Sowohl auf der Seite der VC-Geber, also der Eigenkapitalinvestoren, als auch auf der Seite der VC-Nehmer, die in der Regel identisch mit den Gründern des Jungunternehmens sind, steht die Maximierung des Unternehmenserfolgs im Vordergrund. Beide Interessengruppen verwirklichen durch die Förderung des Projekts in Form von Eigenkapital bzw. eigener unternehmerischer Betätigung das Ziel, den grö tmöglichen individuellen Ertrag aus ihren Investitionen zu ziehen. Diese Relation ist also im Gegensatz zu anderen Beteiligungsakquisitionen als eine Partnerschaft auf Zeit zu qualifizieren, die mit dem Ziel eingegangen wird, durch den Exit einen grö tmöglichen Return on Investment zu erzi

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