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Repräsentation von Herrschaft im Mittelalter: Mit einem Vergleich zum Repräsentationsmodus des Demokratieprinzips des Grundgesetzes

Repräsentation von Herrschaft im Mittelalter: Mit einem Vergleich zum Repräsentationsmodus des Demokratieprinzips des Grundgesetzes

Paperback

General Law

ISBN10: 3640149742
ISBN13: 9783640149742
Publisher: Grin Verlag
Published: Aug 31 2008
Pages: 28
Weight: 0.11
Height: 0.07 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 15 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Recht und Repräsentation, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland gibt es keinen terminologischen Konsens zum Begriff der Repräsentation.1 Im Grundsatz kann aber zwischen einer stärker rechtlich-politischen Sichtweise als Stellvertretung sowie einer mehr theologischen Betrachtungsart als Vergegenwärtigung vorgegebener Ideen und Ordnungsstrukturen unterschieden werden.2 Beiden Bedeutungsweisen liegt als gemeinsame Wurzel der lateinische Begriff repraesentatio zu Grunde. Auch wenn beide Formen des Wortgebrauchs begrifflich sehr wohl unterschieden werden können und auch müssen, so sind sie im Mittelalter wie überhaupt Staat und Kirche eng mit einander verbunden und kaum zu trennen. Repräsentation bedeutete für die Herrschenden des Mittelalters in einem sehr starkem Ma e die Sichtbarmachung der sozialen Stellung, da der die Herrschaft legitimierende Konsens kein auf ewig erlangter Status war, sondern fortwährend hergestellt und herbeigeführt werden musste.3 Die Notwendigkeit der Vergegenwärtigung von Herrschaft folgte aus der ständigen Notwendigkeit der Legitimation der Herrschaft.4 Zeremoniell und Symbolik als Repräsentationsmittel spielten daher eine gro e, wenn nicht sogar beherrschende Rolle bei den gro en Staatsaktionen des Reiches und der Territorien: So wurden die Reichsfürsten mittels der Übergabe einer Fahne belehnt, der Ritterschlag geschah durch Berührung mit der ritterlichen Waffe des Schwertes und die Kurfürsten bekundeten dem Kaiser ihre Unterwerfung, indem sie ihm als Marschall, Kämmerer, Truchse und Mundschenk symbolisch dienten.5 Diese reichhaltige Symbolik veranschaulichte Rechtsgeschäfte und machte so das Herrschafts- und Anhängigkeitsverhältnis für jedermann sinnlich wahrnehmbar.6 Mittels dieser Symbolik wurde Herrschaft repräsentiert und Rechtssicherheit erst ermögli

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