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Qui Tacet, Consentire Videtur - Eine Rechtsregel Im Kommentar: Vorläufer in Kanonistischen Brocardasammlungen Und Zeitgenössische Kommentierung

Qui Tacet, Consentire Videtur - Eine Rechtsregel Im Kommentar: Vorläufer in Kanonistischen Brocardasammlungen Und Zeitgenössische Kommentierung

Paperback

Series: Rechts- Und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen Der Görres-Gesellschaft, Book 104

General ChristianityGeneral Law

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ISBN10: 3506734067
ISBN13: 9783506734068
Publisher: Brill Schoningh
Published: Apr 10 2003
Pages: 205
Weight: 7.93
Language: German
Im Liber Sextus, den Papst Bonifaz VIII. 1298 in Kraft setzte, findet sich eine prägnante Rechtsregel über die Bedeutung des Schweigens: Qui tacet, consentire videtur. Wann Schweigen in der Kanonistik Zustimmung bedeutet - und wann das Gegenteil -, zeigt die Arbeit am Beispiel von Vorläufern dieser regula iuris und anhand ihrer zeitgenössischen Kommentierung. Die im Mittelpunkt des Buches stehende Parömie hat keine so eindeutige Aussagekraft, wie ihre knappe Formulierung vermuten lässt. Vielmehr zeigen Brocardaglossen der Kanonisten Richardus Angli- cus und Damasus von der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert, in denen der Zusammenhang von Schweigen und Zustimmung in ähnlicher Weise formuliert wird, dass die mittelalterliche Kanonistik Schweigen sowohl als Zustimmung als auch als Widerspruch angesehen hat. Der gleiche Befund ergibt sich in den zeitgenössischen Kommentierungen der Rechtsregel des Liber Sextus durch Dinus Mugellanus, Johannes Monachus und Johannes Andreae. Der Autor: Stefan Tobias Schwartze, Dr. iur., geb. 1966, promovierte sich mit vorliegender Arbeit an der Ruhr-Universität Bochum. Er ist als Regierungsrat im Bundesministerium für Bildung und Forschung tätig.

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