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Private Dienstleistungen in Staatlichen Verwaltungsverfahren: Eine Rechts- Und Verwaltungswissenschaftliche Untersuchung Zur Privaten Entscheidungsvor

Private Dienstleistungen in Staatlichen Verwaltungsverfahren: Eine Rechts- Und Verwaltungswissenschaftliche Untersuchung Zur Privaten Entscheidungsvor

Hardcover

Series: Jus Publicum, Book 95

General Law

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ISBN10: 3161479874
ISBN13: 9783161479878
Publisher: Mohr Siebeck
Published: Dec 31 2003
Pages: 616
Language: German
English summary: Functions in state administrative processes are being taken over increasingly by private service providers. Barbara Remmert shows the significance of government personnel for the preservation of constitutional standards, delimits the narrow field of employment for private service providers in government administrative processes and outlines terms for contracts with private service providers who exercise official government functions. German description: Im Zusammenhang mit der Durchfuhrung von staatlichen Verwaltungsverfahren werden zunehmend Aufgaben auf Private verlagert. Das kann zu einer neuen Verantwortungsverteilung zwischen Staat und Gesellschaft fuhren. Eine solche Umverteilung von Verantwortung findet aber dann nicht statt, wenn eine staatliche Verwaltungseinheit zur Wahrnehmung ihr zugewiesener Entscheidungszustandigkeiten staatliches Personal durch private Dienstleister ersetzt. Barbara Remmert weist nach, dass der Einsatz von privaten Dienstleistern die Gefahr einer faktischen Entstaatlichtung von Verwaltungsverfahren beinhaltet. Sie resultiert daraus, dass sich beim Einsatz privater Dienstleister in staatlichen Verwaltungsverfahren die Wahrnehmung staatlicher Entscheidungszustandigkeiten in einem verselbstandigten und von Regeln der Privatautonomie geleiteten Rahmen vollzieht. Verwaltungseinheiten haben ihnen zugewiesene Entscheidungen aufgrund der Untrennbarkeit von Entscheidungsverfahren und verfahrensabschliessender Entscheidung aber vollstandig selbst und nach Massgabe der fur sie geltenden Standards wahrzunehmen. Da das staatliche Personal wesentlicher Garant fur die Einhaltung dieser Standards ist, kommt der Einsatz privater Dienstleister nur in Ausnahmefallen in Betracht.

Also in

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