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Organisationspflichten der Unternehmensleitung zur Vermeidung der Produkthaftung

Organisationspflichten der Unternehmensleitung zur Vermeidung der Produkthaftung

Paperback

General Law

ISBN10: 3656016453
ISBN13: 9783656016458
Publisher: Grin Verlag
Published: Sep 30 2011
Pages: 68
Weight: 0.22
Height: 0.16 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Risikomanagement im Bereich der Produkthaftung/-sicherheit, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Vorstand hat die Pflicht, die Aktiengesellschaft im Einklang und in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zu führen. Damit ist der Vorstand verpflichtet, sich selbst rechtstreu zu verhalten und durch organisatorische Ma nahmen sicherzustellen, dass das Unternehmen und die Mitarbeiter Satzung und Rechtsordnung beachten. Im Falle einer mit der Warenherstellung befassten juristischen Person hat der Vorstand durch die ordnungsgemä e Erfüllung seiner Organisationspflichten dafür zu sorgen, dass das Risiko von Produktfehlern minimiert wird. Das einzelne Vorstandsmitglied hat in seinem Aufgabenbereich die Verantwortung für seine persönliche Einflussnahme auf die Gefahrenabwehr bzw. -steuerung gegenüber Dritten zu tragen. Diese Verantwortung begründet eine persönliche Haftung des Vorstands-mitgliedes bei Verletzung seiner Organisationspflichten und liegt in den Produkthaftungsfällen besonders nahe. Nach dem BGH verkörpert eine gesellschaftsinterne Organisationspflicht des Vorstandsmitgliedes eine Verhaltenspflicht i.S.d. 823 I BGB, wenn es sich um den Schutz der dort genannten Rechtsgüter vor einer vom Produkt ausgehenden Gefahr handelt. Zur Bestimmung dieser gesellschaftsexternen Organisationspflichten nach 823 I BGB sind die gesellschaftsinternen Organisationspflichten herangezogen worden. Bei betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise kann die deliktische Produzentenhaftung zu einem Kostenfaktor abgestuft werden, den es durch finanztechnische Instrumente zu bewältigen gilt. Die konsequente Stärkung des Verbraucherschutzes durch die Rechtsprechung unterstützt mittelbar die Herabstufung der deliktischen Produzentenhaftung zu einer Art Betriebsrisiko. Die

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