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Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung?

Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. "Bayern schlägt Schalke" als schutzwürdige Leistung?

Paperback

General Law

ISBN10: 3668361487
ISBN13: 9783668361485
Publisher: Grin Verlag
Published: Dec 27 2016
Pages: 44
Weight: 0.15
Height: 0.11 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,0, Sprache: Deutsch, Abstract: Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von gro er Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu gro en Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen. Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmä ig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schlie lich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat. Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitst

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