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Markenrecht und Compliance-Fragestellungen (Case Study Erdal GmbH & Co. KG): Ein geordnetes Vorgehen

Markenrecht und Compliance-Fragestellungen (Case Study Erdal GmbH & Co. KG): Ein geordnetes Vorgehen

Paperback

General Law

ISBN10: 3656595291
ISBN13: 9783656595298
Publisher: Bod Third Party Titles
Published: Feb 24 2014
Pages: 28
Weight: 0.11
Height: 0.07 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Universität des Saarlandes (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erdal GmbH & Co. KG (E. KG) hat sich seit ihrer wirtschaftlichen Gesundung und nach Geschäftsübernahme der Brüder Erdale und Erdukan Türcise ausschlie lich auf zwei Kundenkreise konzentriert: Speditionen und öffentliche Fuhrunternehmen (B2B-Modell). Die Brüder sind beide einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Erdal GmbH als Komplementärin der E. KG. Zudem sind sie die Kommanditisten der E. KG. E. KG beschäftigt 143 Mitarbeiter, davon 16 im EU-Ausland (F, FIN, S) auf Provisionsbasis. Die Abmahnung der Werner & Mertz GmbH (W. & M. GmbH) wegen Verletzung des Markenrechts zwingt zu umfassenden Überlegungen und Handlungen. Im Rahmen der Abmahnung wird E. KG die unrechtmä ige Benutzung des Namens Erdal als geschäftliche Bezeichnung, der Bezeichnung REX, des Frosch-Logos zur Kennzeichnung der Waren und eine rechtsverletzende Kombination (Frosch-Logo und Erdal) jeweils mit Verwechslungsgefahr vorge-worfen. Die ausschlie lichen Rechte des Inhabers (W. & M. GmbH) werden geltend gemacht. Die Abmahnung besteht aus der Unterlassungsaufforderung bzw. einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zum Zwecke einer au ergerichtlichen Streitbeilegung1, die bis spätestens 27.03.2013 rechtsverbindlich abgezeichnet werden soll (Markenschutz 1). b. Nicht Inhalt der Abmahnung ist die Benutzung der Bezeichnung ERDAL und AUTO-REX als eingetragene Marken. Hier bestehen möglicherweise weitere Risiken durch unsachgemä e Benutzung, die es hinsichtlich einer Verwechslungsgefahr und Verwässerung zu überprüfen gilt (Markenschutz 2). c. Die Terminsetzung zur Abzeichnung der Erklärungen gibt bereits eine zeitliche Direktive für die Handlungsalternativen, um das Haftungsrisiko2 rechtlich zu minimieren und betriebswirtschaftl

Also in

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