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Lex Kaprun - Das österreichische Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) im Vergleich zu deutschem Recht

Lex Kaprun - Das österreichische Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) im Vergleich zu deutschem Recht

Paperback

General Law

ISBN10: 3656098417
ISBN13: 9783656098416
Publisher: Grin Verlag
Published: Jan 11 2012
Pages: 56
Weight: 0.19
Height: 0.13 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: sehr gut, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ist ein sehr junges Gesetz, welches am 1. 1. 2006 in Kraft trat. Dieses neu geschaffene VbVG sollte ein umfassendes Verbandssanktionensystem einführen und beweckte dadurch die Verhinderung bzw. die Reduzierung von Verbandskriminalität. Auf internationaler Ebene forderten auch zahlreiche internationale Verpflichtungen, Rechtsakte der EU, aber auch völkerrechtliche Übereinkommen (Europarat und OECD) die Einführung einer wirksamen, abschreckenden und angemessenen Sanktionierung juristischer Personen für bestimmte Straftaten, d.h. die Einführung einer deliktischen Verantwortlichkeit juristischer Personen. Dabei ist auf EU-Ebene vor allem das Zweite Protokoll zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften nennenswert. Die Verbandsverantwortlichkeit weicht deutlich vom traditionellen Strafrecht ab, da es sich dabei nicht um Strafrecht im eigentlichen Wortsinn, sondern um einen selbständigen Zweig im differenzierten Kriminalrecht handelt. Da die Sanktionsadressaten hier juristische Personen und andere rechtsfähige Verbände sind und nicht natürliche Personen, werden die Unterschiede zwischen Verbänden und dem menschlichen Individuum schlagend, aufgrund derer nicht dieselben Mittel des Strafrechts Anwendung finden können. Z.B. kann nur ein Mensch iSd individuell-sittlichen Schuldbegriffs schuldig werden. Weiters ist die Strafe für Verbände nicht mehr sinnbildliches Übel. Deshalb wird auch in diesem Gesetz das Wort Strafe ausgeblendet und dafür der Begriff Verbandsgeldbu e verwendet. Anhand dieser sorgfältigen Auswahl der Terminologie wird auch das strafrechtliche Schuldprinzip nicht berührt, da der Verband nur für eine Straftat verantwortlich ist. Es ist hier jedoch anzumerken, dass die stra

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