• Open Daily: 10am - 10pm
    Alley-side Pickup: 10am - 7pm

    3038 Hennepin Ave Minneapolis, MN
    612-822-4611

Open Daily: 10am - 10pm | Alley-side Pickup: 10am - 7pm
3038 Hennepin Ave Minneapolis, MN
612-822-4611
Landes-Verordnungen Und Die Vorschriften Zum Polizei-Strafgesetz-Buche V. 1861 Fur Ouber Bayern Und Die Haupt- Und Residenzstadt M Nchen

Landes-Verordnungen Und Die Vorschriften Zum Polizei-Strafgesetz-Buche V. 1861 Fur Ouber Bayern Und Die Haupt- Und Residenzstadt M Nchen

Paperback

Currently unavailable to order

ISBN10: 1235467279
ISBN13: 9781235467271
Publisher: General Books
Pages: 182
Weight: 0.74
Height: 0.39 Width: 7.44 Depth: 9.69
Language: German
Das historische Buch konnen zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Kaufer konnen eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. 1867. Nicht dargestellt. Auszug: ... gemauerten Stiegenhausern liegende, in andern Stadten mindestens nach Vorschrist des . 46 eingerichtete und uberdies; mit Wangen aus Mauerwerk oder anderem unverbrennlichen Material versehene Treppen erhalten... s. 48..... Aeussere Aufgangsstiegen zu den oberen Stockwerken der Gebaude sind wenigstens mit Lattenverputz von unten zu versehen und durfen nur feuersichere Eindeckung erhalten.. . 49. Holzerne Erker sind in der Regel unzulassig. Nur bei isolirten Gebauden kann deren Herstellung gestattet, zugleich aber Metall-Ueberzug vorgeschrieben werden. '.i 'Z.50...'. Ueber die Baulinie vorspringende Altanen, Balkone oder Gallerien durfen in Strassen von wenigstens 30 Fuss Breite angebracht werden, jedoch nur in einer Hohe von mindestens 12 Fuss uber dem darunter besindlichen Trottoir oder offentlichen Wege. Erfolgt ihre Herstellung nicht von Stein oder Metall und stehen die Gebaude nicht isolirt und entfernt von der Strasse, so mussen wenigstens die Untersicht und das Gelander feuersicher gemacht werden. . Li. Gallerien und Gange durfen an den Ruck-und Nebenseiten der Gebaude nur dann hergestellt werden, wenn dadurch die Anwendung der Loschgerathschasten nicht gestort wird. Gallerien und Gange, welche sonst nicht zugangliche Wohnraume unter sich oder mit der Stiege, oder welche zwei Gebaude mit einander verbinden, mussen, wenn sie nicht von unten auf massiv fundirt sind, aus unverbrennlichem Material ausgefuhrt werden.... Andere Gange mussen von unten mit Lattenverputz und, wenn sie unbedeckt sind, mit feuersicherem Boden und Gelander, wenn s