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Kants Rechtslehre: Methodische Begründung und inhaltliche Konsequenz

Kants Rechtslehre: Methodische Begründung und inhaltliche Konsequenz

Paperback

General Political Science

ISBN10: 3640425138
ISBN13: 9783640425136
Publisher: Grin Verlag
Published: Sep 16 2009
Pages: 56
Weight: 0.19
Height: 0.13 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Hochschule für Politik München, Veranstaltung: Hauptseminar: Menschenrechte und Globalisierung, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Philosoph Immanuel Kant hinterlie uns ein geistiges Erbe, das auf einen besonderen Menschen und au ergewöhnlichen Denker schlie en lässt. Doch, so eine berechtigte Frage: inwiefern ist seine Philosophie überhaupt noch aktuell? Entgegen der heute oft vorherrschenden Ansicht, dass die Staats- und Rechtsphilosophie keiner Begründung durch die Metaphysik mehr bedarf - wie z.B. in Rawls' politischer, nicht metaphysischer Gerechtigkeitstheorie - hielt Kant die Metaphysik nämlich noch für eine unerlässliche Pflicht. Hierbei gilt es zunächst einmal zu unterscheiden, worauf die Rechtslehre eigentlich zielt. Denn wenn sie blo auf die positiv geltende Rechtsordnung zielt, so scheint eine Metaphysik nicht zwingend erforderlich. Anders sieht es aber für den Fall einer Rechtsphilosophie aus, die sich als Rechtsethik versteht, wie dies bei Kant der Fall ist. Ihr liegt ja der normative Anspruch zugrunde, die letztgültigen Prinzipien aller positiven Rechtsordnung ethisch zu begründen, und nicht nur diejenigen der modernen liberalen Demokratie. Es geht also um die Legitimationsaufgabe von Philosophie für die Frage der rechtlich-politischen Organisation von Gesellschaft überhaupt, für die auch in der Epoche der Moderne gilt: eine Metaphysik der Sitten voraussetzen [...] ist [...] Pflicht . Kant nimmt sich dieser Frage mutig an, mit einer systematischen Methodik und einer begrifflichen Klarheit, die ihresgleichen sucht und dabei auf seiner normativen Urteilskraft beruht. Zwar hat Kants Rechts- und Staatslehre in der Politischen Theorie wohl nicht die Wertschätzung erfahren, wie sie Platons Politeia und Aristoteles' Politik für die Antike und Augustinus' De civitate Dei für das Mittelalter beanspruchen können, und für die Neuzeit vor allem Hobbes'

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