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Das freigestellte Betriebsratsmitglied

Das freigestellte Betriebsratsmitglied

Paperback

General Law

ISBN10: 3656569711
ISBN13: 9783656569718
Publisher: Grin Verlag
Published: Jan 29 2014
Pages: 40
Weight: 0.14
Height: 0.10 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Betriebsrat wirkt in seiner Funktion als Arbeitnehmervertretung sowohl zum Schutz der Arbeitnehmer als auch vermittelnd zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Diese Schutzfunktion ist in Hinblick auf das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer generell notwendig und zugleich aufgrund aktueller wirtschaftspolitischer Entwicklungen hinsichtlich Kosteneinsparungen durch z.B. Personalabbau besonders relevant. Um ihre Aufgaben ordnungsgemä wahrnehmen zu können, werden Betriebsratsmitglieder nach den 37 und 38 BetrVG1 betrieblichen Tätigkeit in gewissem Umfang befreit. Derartige Befreiungen bedeuten für den Arbeitgeber zusätzliche Kosten, für den Betriebsrat hingegen zusätzliche Kapazitäten sich für die Interessen der Arbeitnehmer einzusetzen. In welchem Umfang Befreiungen einzuräumen sind, führt dementsprechend regelmä ig zu Uneinigkeit zwischen beiden Parteien. Der Gegenstand dieser Arbeit, die Freistellung i.S.d. 38 als weitreichendste Form der Befreiung, ist daher von besonderer Bedeutung. In dieser Arbeit wird unter anderem dargestellt, was eine Freistellung ausmacht, welche Formen es gibt und wie sie zustande kommt. Weitgehend geregelte Bereiche, wie z.B. die Auswahl freigestellter Betriebsratsmitglieder, sind dabei bewusst kurz gehalten, während auf Kontroversen wie der Berücksichtigung von Leiharbeitern bei der Betriebsgrö e oder dem Verfahren bei Veränderung der Betriebsgrö e vertieft eingegangen wird. Grundlagen zur Freistellung I. Begriff und Abgrenzung Gem. 37 II sind Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemä en Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie werden dadurch von ihrer Hauptpflicht gegenüber dem Arbeitgeber, der Ver

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