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Europarechtliche Bewertung des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

Europarechtliche Bewertung des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

Paperback

General Law

ISBN10: 3656855242
ISBN13: 9783656855248
Publisher: Grin Verlag
Published: Jan 5 2015
Pages: 64
Weight: 0.21
Height: 0.15 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2007 löste eine durch einen drastischen Anstieg von Zahlungsausfällen verursachte Krise auf dem US-Markt für Hypothekenkredite mit geringer Bonität (sogenannte Subprime-Krise) eine weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise aus, die auch den Euro-Raum schwer traf . Die Staatsschulden und Refinanzierungskosten in einigen Euro-Ländern stiegen derma en an, dass bei ungehindertem Geschehensablauf die ernsthafte Gefahr von Staatsinsolvenzen bestand. Nachdem die Gewährung erster bilateraler Hilfen (in Deutschland umgesetzt durch das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz) keine Beruhigung der angespannten Situation auf den Finanzmärkten für die betroffenen Mitgliedstaaten brachte, sahen sich die Mitgliedstaaten zu weiterem Handeln gezwungen. Daher wurde auf einem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs vom 07. bis 09.05.2010 der Europäische Stabilisierungsmechanismus (sogenannter Euro-Rettungsschirm) beschlossen. Dieser Mechanismus wurde auf einer au erordentlichen Sitzung des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat) am 09.05.2010 näher präzisiert und setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: Der erste Bestandteil ist ein vorrangig in Anspruch zu nehmender finanzieller Beistand der Europäischen Union in Form von Darlehen und Kreditlinien bis zu einer Höhe von ca. 60 Mrd. Euro, der in Gestalt der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 vom 11.05.2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) auf der Grundlage von Art. 122 Abs. 2 AEUV beschlossen wurde. Den zweiten Bestandteil stellen diesen Mechanismus unterstützende Finanzhilfen der anderen Staaten der Euro-Zone in Höhe von aktuell bis zu 780 Mrd. Euro dar, die auf zwischenstaatlicher Ebene durch die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Euro-Zone vereinbart wurden. Zur Ausr

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