• Open Daily: 10am - 10pm
    Alley-side Pickup: 10am - 7pm

    3038 Hennepin Ave Minneapolis, MN
    612-822-4611

Open Daily: 10am - 10pm | Alley-side Pickup: 10am - 7pm
3038 Hennepin Ave Minneapolis, MN
612-822-4611
Corporate Compliance im aktienrechtlichen Unternehmensverbund. Compliance Pflichten im Konzern?

Corporate Compliance im aktienrechtlichen Unternehmensverbund. Compliance Pflichten im Konzern?

Paperback

General Law

ISBN10: 3668141657
ISBN13: 9783668141650
Publisher: Grin Verlag
Published: Mar 2 2016
Pages: 24
Weight: 0.10
Height: 0.06 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Universität Kassel (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Corporate Compliance, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Compliance hat zunehmend an Bedeutung gewonnen und hielt auch Einzug in Deutschland. Ursprünglich stammt der Begriff aus der anglo-amerikanischen Bankenwelt, es stellte dort ein systematisches Konzept zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens in den Risikobereichen der Banken dar. Zunächst erhielt Compliance Einzug im Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Sodann wurde bemerkt, dass hinter dem Compliance ein verallgemeinerungsfähiger Regelungsansatz steckt, dieser wurde aus der Überwachungssorgfalt der Leitungsorgane abgeleitet und umfasst, dass Unternehmensleitung Gesetzesverstö e präventiv durch geeignete und zumutbare Schutzma nahmen verhindern sollen. Es sollen demnach Nachteile von der Gesellschaft, ihren Organen und den Beschäftigten ferngehalten werden. Compliance wird zudem in der Literatur wie folgt definiert: Compliance ist die Gesamtheit der Ma nahmen, die das rechtmä ige Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen und unternehmenseigenen Gebote und Verbote gewährleisten sollen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde sodann aktualisiert und Compliance wurde als Standard guter Unternehmensführung hinzugefügt. Dieser steht unter der Ziffer 4.1.3 DCGK, welcher besagt, dass der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen hat und dieser auf deren Beachtung der Konzernunternehmen hin wirkt. Darüber hinaus hat der Vorstand nach Ziffer 3.4.2 DCGK den Aufsichtsrat regelmä ig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Compliance zu informieren. Letztlich schlägt Ziffer 5.3.2 DCGK dem Aufsichtsrat vor, einen Prüfungsausschuss speziell für

Also in

General Law