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Das Bundesverfassungsgericht im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik

Das Bundesverfassungsgericht im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik

Paperback

General Political Science

ISBN10: 3640391861
ISBN13: 9783640391868
Publisher: Grin Verlag
Published: Aug 7 2009
Pages: 36
Weight: 0.18
Height: 0.07 Width: 7.00 Depth: 10.00
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Veranstaltung: Grundseminar: Das politische System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Tatsache, dass sich die Vorschriften der Verfassung in erster Linie an die obersten Staatsorgane richten, welche im System der Gewaltenteilung zwar verschiedene, jedoch gleichberechtigte Positionen einnehmen, warf die Problematik auf, wer sich bei Unklarheiten auf das Recht der letztverbindlichen Verfassungsinterpretation berufen kann und darf (vgl. Isensee 1995:51). Vor diesem Hintergrund wurde das Bundesverfassungsgericht als letztes Verfassungsorgan im Jahre 1951, also erst zwei Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, ins Leben gerufen und nahm am 07. September 1951 mit Sitz in Karlsruhe seine Arbeit auf. Obwohl die Verfassung den rechtlichen Rahmen setzt, in dem sich die Politik frei entfalten kann und nur für dessen Einhaltung das Bundesverfassungsgericht sorge zu tragen hat, gerät das Bundesverfassungsgericht als Streitschlichter zwischen Verfassungsorganen oftmals in ein Spannungsfeld von Politik und Recht (vgl. Piazolo 1995:8), so dass sich auch die Vorwürfe über einen Einbruch des Bundesverfassungsgericht in die Politik und Gesetzgebung mehren. Der Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht habe sich seit Beginn seiner nunmehr 57-jährigen Existenz vom Hüter der Verfassung zu einem Lenker der Politik bzw. zu einer Parallelregierung entwickelt, wird vor allem damit begründet bzw. dort deutlich, wo das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen konkrete sachliche und zeitliche Vorgaben für den Gesetzgeber festlegt oder dort, wo das Bundesverfassungsgericht als verlängerter Arm der Opposition fungiert, welche sich durch das verfassungsrechtliche Verfahren, aus ihrer Minderheitspotision heraus erhofft, auf die Regierung und die sie tragende Bundestagsmehrheit Kontrolle und Einflu auszuüben (vgl. S

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