
Environmental Projects. Volume 10, Environmental Assessment: New 34-Meter Antenna at Apollo Site
Paperback
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ISBN10: 1234355035
ISBN13: 9781234355036
Publisher: Books Llc
Pages: 82
Weight: 0.36
Height: 0.17 Width: 7.44 Depth: 9.69
Language: English
ISBN13: 9781234355036
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Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1900 edition. Auszug: ...Absatz: Erhohen sich in Folge einer nach der Entstehung des Schuldverhaltnisses eintretenden Aenderung des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung des Glaubigers die Kosten, oder die Gefahr der Uebermittelung, so hat der Glaubiger im ersten Falle die Mehrkosten, im letzteren Falle die Gefahr zu tragen. Auch ist diese Vorschrift, soweit sie einen Wechsel im Wohnsitz betrifft, sicher anzuwenden auf den Wohnsitz desjenigen oder derjenigen Erben, dem oder denen bei der Erbtheilung eine vom Erblasser herruhrende Oeldfordcrung zu Theil ward. Es ist aber uoch sicherer, dass diese Vorschrift auf diefen Wohnsitz erst dann angewendet werden kann, wenn die Erbschaft getheilt ist und die Zutheilung der Geldforderung dem Schuldner angezeigt ward. Soweit diefe Vurfchrift aber einen Wechsel in gewerblicher Niederlassung betrifft, kann sie auf unfern Fall offenbar nicht allermassen angewendet weiden. Sie kann alsdann nicht angewendet werden, wenn die Geldforderung eine gewerbliche Forderung des Erblassers und das Geld deshalb zu dessen gewerblicher Niederlassung zu ubermitteln ist, wahrend die Erben eigene gewerbliche Niederlassungen haben. Denn wenn hinsichtlich eines Schuldverhaltnisses der Wohnsitz eines Verstorbenen durch den Wohnsitz seines Erben ersetzt wird, so kann doch dafur deshalb noch nicht die gewerbliche Niederlassung eines Verstorbenen durch die gewerbliche Niederlassung seines Erben ersetzt werden. Forderuugen, welche aus dem Gewerbebetriebe des Verstorbenen entstanden und deshalb dessen gewerblicher Niederlassung zubehorig waren, werden mittels des Erbganges nicht der gewerblichen Niederlassung des Erben...