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Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Tschechischen Republik

Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Tschechischen Republik

Paperback

ManagementUnited States Politics

ISBN10: 3640655109
ISBN13: 9783640655106
Publisher: Grin Verlag
Published: Jul 2 2010
Pages: 100
Weight: 0.31
Height: 0.24 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: Czech
Document from the year 2010 in the subject Organisation and administration - Miscellaneous, language: Czech, abstract: Die Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Tschechischen Republik wurde im Jahre 2002 mit der Erlassung der Verwaltungsgerichtsordnung (Gesetz Nr. 150/2002 Slg.) beendet. Diese wurde nachstehend durch Gesetz Nr. 192/2003 Slg. novelliert. Gleichzeitig wurde der fünfte Teil der Zivilprozessordnung neu geregelt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist allgemein zuständig in den Sachen: a)der Überprüfung von jenen Entscheidungen der Verwaltungsorgane, welche dem Regime des. Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention unterliegen. Es handelt sich also um Entscheidungen über Bürgerrechte und -pflichten oder um Strafanschuldigungen. Diese Kompetenz ist nicht unbedingt erforderlich, an Gerichte anzuknüpfen, denn es wäre möglich, diese auch durch die dazu errichteten unabhängigen Tribunale im Rahmen der vollziehenden Gewalt unter der Voraussetzung sicherzustellen, dass die Gesetzmä igkeitsüberprüfung von Entscheidungen dieser Tribunale im Sinne des Art. 36 Abs. 2 der Charta der Grundrechte und -freiheiten auf Gerichte übertragen wird; b)der Gesetzmä igkeitsüberprüfung von Entscheidungen der Verwaltungsorgane, auf welche sich der Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht bezieht - in diesen Fällen handelt es sich zugleich um die Anwendung der Bestimmung des Art. 36 Abs. 2 der Charta der Grundrechte und -freiheiten. In diesem Sinne kann diese Kompetenz nur auf Gerichte übertragen werden; c)der Entscheidungstätigkeit über die Pflicht des Verwaltungsorgans eine Entscheidung zu erlassen;

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