
America's Insurance Industry: Keeping the Promise: Hearing Before the Committee on Financial Services, U.S. House of Representatives
Paperback
Currently unavailable to order
ISBN10: 1234615916
ISBN13: 9781234615918
Publisher: Books Llc
Pages: 38
Weight: 0.19
Height: 0.08 Width: 7.44 Depth: 9.69
Language: English
ISBN13: 9781234615918
Publisher: Books Llc
Pages: 38
Weight: 0.19
Height: 0.08 Width: 7.44 Depth: 9.69
Language: English
Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1801 edition. Auszug: ...nach getrennter Ehe, allemal 2-, eine Wittwe aber 100. Sekukim forderch wenn auch ihr wirklich eingebrachter Brautschaz nicht so viel betragen sollte. Wenn also Fein Vermehrungebrief ausgefertigt worden ist; so vertreten diese Summen die Stelle des Brautschazes und des Gegenvermachlnisses v), ?.) Ein judischer Ehemann hat ein Recht auf Alles- was seine Frau durch Arbeit erwirbt, dessgleichen aufDasjenige, was ihr durch Muk zufallt; nicht weniger steht ihm der Niessbrauch, in der Regel, von-., allem r) //ttkckai/ 7om. I. Obs. 97. H. 4. 5. u) //Lmo/ l'om. I. Obs. 97. . 5. v)./e-ckc, / Tum. II. Obs. zy. . -. Im. IV. Obs. 157. allein Vermogen KS Weibes zu, und endlich ist er ihr Universalerbe. Die Guter einer Ehefrau aber sind von dreifacher Art; emweder namlich Brautsthaz, oderParaphernalvermogen, . oder Spillguter. Der Brautschaz besteht entweder in Barschaften und KaufmannSgutern, oder in fvlche- VermogenStheilen, die ordentlicher Weise zur Verausserung nicht bestimmt find, als Kleidungen und Vieh. Beide muss der Ehemann entweder nach einer gewissen Taxe annehmen, oder er bekommt sie ohne Schazung des Werches. In dem lezteren Falle treten die gemeu-echtlichen Grundsaze ein; in dem ersteren aber tragen dergleichmBermogenStheiK den Ramen--Zon, Varftl, das, ist, Gurer des eisernen Viehes. Von diesen muss der Ehemann wahrend der Ehe die Gefahr und Rechnung ubernehmen, und nach aufgehobener Ehe diefelbigen i- dem Zustande zurukgeben, in dem er sie empfangen hak. Das Paraphernalvermogen tragt den Namen der Nuzungsgo